Unabhängige Beratung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien
Die Beratung richtet sich an alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr, ihre Familien, Pflegeeltern und gesetzliche Vertreter. Die Verfahrenslotsinnen beraten, ob Ansprüche der Eingliederungshilfe für junge Menschen in Betracht kommen. Sie erklären, wo Eingliederungshilfe beantragt werden kann und beigleiten bei Bedarf zu Terminen bei Ämtern und öffentlichen Stellen.
Bei der Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen helfen die Verfahrenslotsinnen weiter und unterstützen bei allen Schritten im Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus vermitteln sie weitere Unterstützungsangebote. Die kostenfreie, unabhägige Beratung kann telefonisch, persönlich in der Kreisverwaltung oder in den Verbandsgemeindeverwaltungen oder persönlich bei einem Hausbesuch stattfinden. Das Beratungsgespräch unterliegt der Schweigepflicht.
Verfahrenslotsinnen: | ||
Jennifer Huiskes-Funk | Esther Eiden | |
Dipl.-Pädagogin | Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialpädagogin (FH) |
Kreisverwaltung Neuwied
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Tel. 02631-803-676
verfahrenslotse@kreis-neuwied.de
Verfahrenslotsinnen im Kreis Neuwied
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